AML und Verifizierung bei Billionairespin
Vertrauen entsteht durch Transparenz. Auf dieser Seite legen wir offen, welche Maßnahmen wir gegen Geldwäsche treffen, wann wir Ihre Identität prüfen und wie Ihre Dokumente bei uns geschützt sind. Die Regelung gilt für alle Spielerinnen und Spieler aus Österreich mit einem Konto bei uns.
Geldwäsche bekämpfen wir aktiv
Geldwäsche bekämpfen wir strukturell, nicht symbolisch. Unter unserer Lizenz der Curaçao Gaming Control Board (Nummer OGL/2023/1567/0234) gilt für unsere Tätigkeit das Anti-Geldwäsche-Regime des Lizenzgebers, einschließlich der Pflicht zur verdachtsbezogenen Meldung. Verantwortlich für die Umsetzung ist unser Geldwäschebeauftragter, der jede Auffälligkeit dokumentiert und bei begründetem Verdacht an die zuständige Behörde des Lizenzgebers meldet.
Grundlage ist ein risikobasierter Ansatz: Je höher das eingeschätzte Risiko eines Kontos, desto intensiver die Kontrolle. Bei jeder Neuregistrierung führen wir ein Screening gegen die Sanktionslisten der EU, der UN und des OFAC durch und prüfen, ob Sie als politisch exponierte Person (PEP) eingestuft sind. Diese Prüfungen wiederholen sich laufend, solange Ihr Konto aktiv ist.
Wann wir Sie verifizieren
Geprüft wird zu festgelegten Zeitpunkten, nicht nach Gutdünken. Bereits bei der Registrierung bestätigen Sie E-Mail-Adresse und Telefonnummer und versichern, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Vor Ihrer ersten Auszahlung ist die vollständige Verifizierung verpflichtend, spätestens aber, wenn kumulierte Einzahlungen 2.000 EUR übersteigen oder ein ungewöhnliches Muster auffällt.
| Zeitpunkt | Was geprüft wird |
|---|---|
| Registrierung | E-Mail und Telefonnummer, Alter ab 18 Jahren |
| Erste Einzahlung | Screening gegen Sanktionslisten, PEP-Status |
| Erste Auszahlung | Identitätsnachweis, Adressnachweis, Inhaberschaft der Zahlungsmethode |
| Ab 2.000 EUR kumulierten Einzahlungen | Vollständige KYC-Verifizierung |
Diese Dokumente akzeptieren wir
Reichen Sie die Unterlagen in lesbarem Zustand ein, am besten als Foto oder PDF. Konkret benötigen wir, je nach Prüfschritt:
Falschangaben führen zur Ablehnung, nicht zur strafrechtlichen Verfolgung durch uns. Wir korrigieren lieber zweimal, als ein falsches Ergebnis zu speichern.
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, behördlich ausgestellt und mit Foto
- Adressnachweis: Meldebestätigung, Nebenkostenabrechnung oder Kontoauszug, nicht älter als drei Monate
- Nachweis der Zahlungsmethode: Foto der Karte mit abgedeckten mittleren Ziffern, E-Wallet-Screenshot mit Ihrem Namen oder Ihre Krypto-Wallet-Adresse
So läuft die Verifizierung ab
Fünf Schritte trennen Sie von einer vollständig verifizierten Auszahlung:
- Öffnen Sie in Ihrem Profil den Bereich Verifizierung und wählen Sie die Kategorie des Dokuments.
- Laden Sie eine lesbare Aufnahme hoch, auf der alle vier Ecken sichtbar sind; Unschärfe oder Bearbeitung führen zur Ablehnung.
- Unser Compliance-Team prüft die Unterlagen in der Reihenfolge des Eingangs.
- Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail und als Benachrichtigung im Konto, bei Rückfragen innerhalb von 24 Stunden.
- Nach Freigabe gelten Ihre Dokumente für spätere Auszahlungen als hinterlegt, sofern sich Ihre Daten nicht ändern.
Dauer und Datenschutz
In der Regel schließt die Prüfung innerhalb von 24 Stunden ab, häufig schon nach wenigen Stunden. Hochgeladene Dokumente übertragen wir verschlüsselt (SSL/TLS), speichern sie auf Systemen mit streng begrenztem Zugriff und geben sie an keine Dritten weiter, soweit keine gesetzliche Meldepflicht besteht. Einsehen kann ausschließlich unser Compliance-Team.
Herkunft der Einlagen nachweisen
Fordern wir einen Herkunftsnachweis an, betrifft das nie alle Spieler, sondern Situationen mit erhöhtem Risiko. Typische Auslöser sind kumulierte Einzahlungen über 10.000 EUR innerhalb von 30 Tagen, Einzahlungen kurz nach Auszahlungen in ähnlicher Höhe oder ein deutliches Missverhältnis zwischen Einsatzhöhe und Ihren Angaben zur beruflichen Situation.
Gemeint ist die Frage, woher das eingesetzte Geld stammt, nicht wie ein Gewinn entstanden ist. Je nach Quelle genügen uns:
Sobald der Nachweis akzeptiert ist, speichern wir ihn nur für den gesetzlich erforderlichen Zeitraum und fragen nicht erneut nach, solange sich Ihre Situation nicht ändert.
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Steuerbescheid oder anderer Einkommensnachweis
- Kontoauszug, aus dem die gespeiste Zahlungsmethode hervorgeht
- Kaufvertrag, Erbschaftsurkunde oder Unternehmensunterlagen bei entsprechenden Angaben
Wie wir Transaktionen überwachen
Überwacht werden alle Einzahlungen und Auszahlungen laufend durch ein automatisiertes System. Es erkennt Muster wie Strukturierung, also viele kleine Beträge knapp unter Schwellenwerten, plötzliche Wechsel der Zahlungsmethode oder ungewöhnliche Transaktionsfrequenz. Auffälligkeiten prüft unser Compliance-Team manuell, bevor eine Transaktion freigegeben oder zurückgehalten wird.
Ausgezahlt wird grundsätzlich auf dieselbe Zahlungsmethode, über die eingezahlt wurde. Liegen mehrere Methoden vor, verteilen wir den Betrag anteilig entsprechend Ihrer Einzahlungen. Ist eine Karte abgelaufen oder ein E-Wallet nicht mehr verfügbar, klären wir mit Ihnen einen zulässigen Weg, in der Regel eine Überweisung auf Ihr Bankkonto. Diese Limits gelten dabei:
| Position | Wert |
|---|---|
| Mindesteinzahlung | 20 EUR |
| Mindestauszahlung | 30 EUR |
| Maximale Auszahlung pro Tag | 5.000 EUR |
| Bearbeitungszeit Auszahlung | 0 bis 24 Stunden |
| Kryptoauszahlungen | bis zu 1 Stunde |
| Gebühren | keine |
Wenn Dokumente ausbleiben
Bleibt die Verifizierung aus oder scheitert sie, schränken wir das Konto gestuft ein. Zuerst ruht die Auszahlungsfunktion, Einzahlungen und das Spiel mit bereits eingezahltem Guthaben bleiben möglich. Die weiteren Stufen sehen so aus:
- Fehlende Dokumente: Auszahlungen ruhen, Erinnerung per E-Mail mit 30 Tagen Frist
- Frist abgelaufen: vollständige Kontosperrung, Guthaben wird bis zur Verifizierung zurückgehalten
- Gefälschte Unterlagen oder Identitätsbetrug: sofortige Beendigung der Geschäftsbeziehung, Einbehalt des Guthabens bis zur Klärung und Meldung an die Behörden
Einspruch und Wiederholung
Gegen jede Entscheidung können Sie Einspruch erheben. Unser Support ist rund um die Uhr im Live-Chat erreichbar, schriftlich unter [email protected]. An Prüfungen, die wegen schlechter Bildqualität oder abgelaufener Dokumente scheiterten, können Sie jederzeit mit neuen Unterlagen anknüpfen, ohne Nachteil für Ihr Konto.
Aufbewahrung Ihrer Dokumente
Aufbewahrt werden Ihre Verifizierungsunterlagen fünf Jahre lang nach Ende der Geschäftsbeziehung. Diese Frist schreiben die Anti-Geldwäsche-Vorschriften unseres Lizenzgebers verbindlich vor, sie sichert die Nachvollziehbarkeit Ihrer Transaktionen gegenüber den Behörden.
Nach Ablauf vernichten wir die Unterlagen datenschutzkonform, sofern keine andere gesetzliche Aufbewahrungspflicht eingreift. Welche Daten wir wie lange speichern, können Sie in unseren Datenschutzbestimmungen nachlesen oder jederzeit über den Support schriftlich anfordern.
Häufig gestellte Fragen
Warum verifizieren Sie mich erst bei der Auszahlung?
Die vollständige Prüfung schreiben die Anti-Geldwäsche-Vorschriften vor dem ersten Geldabfluss verbindlich vor. Basisprüfungen wie Sanktions-Screening und Alterskontrolle laufen bereits ab der Registrierung automatisch.
Wie lange dauert die Dokumentenprüfung?
Bis zu 24 Stunden, in den meisten Fällen deutlich schneller. Bei Rückfragen meldet sich unser Compliance-Team innerhalb dieses Zeitraums per E-Mail.
Welche Dokumente brauche ich für die erste Auszahlung?
Einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, einen Adressnachweis, der nicht älter als drei Monate ist, und den Nachweis, dass die verwendete Zahlungsmethode Ihnen gehört.
Was passiert, wenn ich keine Dokumente nachreiche?
Auszahlungen ruhen zunächst. Nach einer Frist von 30 Tagen sperren wir das Konto vollständig und halten das Guthaben bis zur Verifizierung zurück.
Wer kann meine Dokumente einsehen?
Ausschließlich unser Compliance-Team, auf verschlüsselt gespeicherten Systemen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn eine gesetzliche Meldepflicht besteht.